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Rezept und Rezeptgebühr (Eigenbeteiligung)
Bitte bringen Sie spätestens zu Ihrem ersten Behandlungstermin Ihre Heilmittelverordnung (Rezept) vom Arzt mit und falls Sie das erste Mal bei uns sind, auch Ihre Krankenkassenkarte. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett. Für Sie fällt eine Rezeptgebühr (Eigenbeteiligung) an.
Diese Rezeptgebühr errechnet sich wie folgt:
Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr bis zur zweiten Behandlung zu bezahlen. Unser Praxisteam wird Ihnen den genauen Betrag mitteilen. Sollten Sie von der Rezeptgebühr befreit sein, bringen Sie bitte Ihre Befreiungskarte mit
Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und dieses nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden muss. Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht, d. h. wir müssen das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollten entsprechende Eintragungen fehlerhaft sein und somit nicht den Heilmittelrichtlinien entsprechen, muss es vom Arzt geändert werden. Diese Änderungen müssen auch immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden, damit die Krankenkassen das Rezept zur Abrechnung akzeptieren.
Wir werden uns bemühen, den damit verbundenen Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Falls Sie einmal verhindert sein sollten, Ihren vereinbarten Termin wahrzunehmen, bitten wir Sie, uns mindestens 24 Stunden vorher Bescheid zu sagen. Nur so können wir den Termin weiter vergeben und müssen Ihnen den ausgefallenen Termin nicht in Rechnung stellen.
Kontakte:
Kurze Straße 6
06429 Nienburg/Saale
Tel.:034721/22559
Praxis für Podologie
Kurze Straße 6
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Praxis Köthen
Mühlenstraße 50
06366 Köthen
Tel.:03496/212291
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Öffnungszeiten:
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